Grundsteuer 2022
Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer als unbürokratische und verfassungsfeste Regelung in Kraft treten.
Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln.
In einer Hauptfeststellung auf den 01. Januar 2022 sind neue Grundstückswerte festzustellen, die der Grundsteuer ab 2025 zugrunde gelegt werden.
Für Wohngrundstücke sind hierzu im Wesentlichen nur folgende Angaben erforderlich:
- Lage des Grundstücks
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Gebäudeart
- Wohnfläche
- Baujahr des Gebäudes
Diese Angaben werden durch die Eigentümer in einer Feststellungserklärung dem Finanzamt übermittelt. Entscheidend ist dabei der Stichtag 1. Januar 2022.
Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März 2022 durch öffentliche Bekanntmachung oder durch Aufforderungsschreiben seitens der Finanzämter erfolgen.
Die elektronisch abzugebende Feststellungserklärung kann ab 1. Juli 2022 eingereicht werden. Die Abgabefrist endet nach derzeitigem Stand am 31. Oktober 2022.
Gern sind wir Ihnen bei der Erstellung der Feststellungserklärung behilflich. Bitte geben Sie uns bis zum 31.05.2022 Bescheid, wenn Sie uns mit den Erklärungen beauftragen wollen.