Coronahilfen – aktuell
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Coronahilfen – aktuell

Ab sofort sind die Anträge auf Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe möglich. Wir verweisen dazu auf die Seite des Bundeswirtschaftsministeriums, unter der Sie alle aktuellen FAQs noch einmal finden und nachlesen können.

Die Anträge auf Neustarthilfe können unter Umständen durch Soloselbständige allein gestellt werden und bedürfen keiner Hilfe durch einen prüfenden Dritten. Die Anträge auf Überbrückungshilfe III dagegen müssen zwingend durch einen prüfenden Dritten gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass sich beide Hilfen ausschließen. Es kann immer nur eine von beiden Hilfen in Anspruch genommen werden.

Zudem wurde im Vergleich zu unserem Beitrag vom 06.01.2021 noch einmal bei den Voraussetzungen der Überbrückungshilfe III nachgebessert, so dass nun lediglich ein Umsatzrückgang im Vergleich zu 2019 für den betreffenden Monat von lediglich 30% notwendig ist. Auf das Vorliegen eines echten Verlustes kommt es ebenso nicht mehr an.