Steuerliche Vorteile von Elektrofahrzeugen
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Mandanten, welche steuerlichen Vorteile bei einer Anschaffung eines Elektroautos, sei es für das eigene Unternehmen oder aber im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung im Angestelltenverhältnis, existieren.
Der generelle steuerliche Vorteil liegt in der Berechnung der Privatnutzung dieser Fahrzeuge, sofern kein Fahrtenbuch geführt wird. Dann muss grundsätzlich die Anwendung der sogenannten Bruttolistenpreis- bzw. 1% Methode erfolgen, um die Privatnutzung entsprechend zu ermitteln. Dabei wird pauschal 1% des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil bzw. Privatanteil angesetzt. Die private Nutzung erhöht bei einem Dienstwagen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses das Bruttogehalt und bei einem Unternehmer letztlich den Gewinn, um nur diejenigen KFZ-Kosten in der Gewinnermittlung berücksichtigt zu haben, die betrieblich bzw. geschäftlich veranlasst sind.
Für reine Elektrofahrzeuge, die extern aufladbar sind, keine Kohlendioxidemissionen ausstoßen und deren Bruttolistenpreis 40.000,00 EUR nicht übersteigt, werden gegenwärtig nur 0,25% des Bruttolistenpreises für die Berechnung angesetzt. Für Plug-in-Hybridfahrzeuge gilt ein Ansatz von 0,5% des Bruttolistenpreises, sofern einige weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Aktuell spiegelt dies die gegenwärtige Situation wider. Aufgrund des steten und schnellen Wandels im Steuerrecht empfehlen wir aber generell, uns zu kontaktieren, wenn Sie beabsichtigen sollten, sich ein derartiges Fahrzeug als Dienstwagen oder im Betriebsvermögen Ihres Unternehmens zuzulegen.